So funktioniert's
Voraussetzungen für Gebührenverzicht
Bei allen von natürlichen Personen im Aktionszeitraum (23.07. bis 31.08.2025) abgeschlossenen „MeinVermögen“-Sparplänen mit einer Mindestsparrate von EUR 50 pro Monat verzichtet die Frankfurter Volksbank Rhein/Main auf die Berechnung des Serviceentgelts in Höhe von 1,79 % pro Jahr (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) für eine Sparrate (in einem oder summiert in mehreren Sparplänen) von maximal EUR 1.000 pro Monat, längstens bis zum 31.08.2026. Wird die Sparrate nach Ablauf des Aktionszeitraums erhöht, wird das Serviceentgelt auf die Differenz berechnet, also nur auf Grundlage des Erhöhungsbetrags.
Der Abschluss des Sparplans kann digital oder in der Bankfiliale erfolgen. Pro Kunde können mehrere Sparpläne im Aktionszeitraum abgeschlossen werden, allerdings bezieht sich der Verzicht des Serviceentgelts auf eine maximale Sparrate aller Sparpläne in Summe von EUR 1.000 pro Monat. Bei einer Kombination aus Einmalanlage und Sparplan richtet sich der Verzicht der Berechnung des Serviceentgelts ausschließlich auf den Teil des Volumens aus dem Sparplan.
MeinVermögen für Kids & Co – 30-Euro-Einkaufsgutschein für den LEGO® Onlineshop
Bei Neuabschlüssen von „MeinVermögen“-Sparplänen im Aktionszeitraum (23.07. bis 31.08.2025) zugunsten natürlicher Personen bis sieben Jahre – entsprechend den Bedingungen „Voraussetzungen für Gebührenverzicht“ – verschenken wir an den Minderjährigen einen digitalen 30-Euro-Geschenkgutschein für den LEGO® Onlineshop. Der Gutschein wird digital an eine im Eröffnungsprozess des Sparplans hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Barauszahlung ist nicht möglich. Für Neuabschlüsse von „Mein Vermögen“-Sparplänen für Minderjährige, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in Ihrer Filiale.