Empfängerüberprüfung Privatkunden
Hier finden Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen für Privatkunden.
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird spätestens ab dem 5. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen für Privatkunden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen für Firmenkunden.
Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir haben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Girokonto angeschrieben – per Post oder über Ihr Elektronisches Postfach. In unserem Schreiben haben wir Sie über die neuen rechtlichen Bestimmungen zu „Echtzeitüberweisungen“ informiert und Sie herzlich um Ihre Zustimmung gebeten. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und ergänzende Hinweise kompakt für Sie zusammengestellt.