Coronavirus: Aktuelle Informationen und Hinweise

Stand: 30.12.2021

Die zunehmende Verbreitung des Coronavirus hat inzwischen weitreichende Auswirkungen auf den Lebensalltag in Deutschland. In dieser für uns alle schwierigen Situation arbeiten wir mit Hochdruck daran, unsere Mitarbeiter und Kunden durch präventive Maßnahmen vor Ansteckungen zu schützen und gleichzeitig die Versorgung mit Bankdienstleistungen flächendeckend sicherzustellen.

Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen darüber, wie Sie uns auch weiterhin erreichen können, und welche Maßnahmen wir zu Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiter ergreifen.

Die nachfolgenden Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

Aktuelle Informationen

Filialen

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, bitten wir Sie, folgende Präventionsmaßnahmen bei Ihrem Filialbesuch zu berücksichtigen:

  • Kündigen Sie Ihren Besuch idealerweise telefonisch an. Sehr oft lässt sich Ihre Frage und Ihr Anliegen bereits am Telefon lösen.
  • Der Zutritt zu unseren Geschäftsstellen ist nur mit Mund und Nasen-Schutz in Form von medizinischen oder oder FFP2-Masken möglich.
  • Bitte halten Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die markierten Abstände ein.
  • Bei persönlichen Beratungsgesprächen beachten Sie bitte darüber hinaus die 3G-Regel (3G = geimpft, genesen oder negatives Testergebnis eines tagesaktuellen Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden). Bitte halten Sie zum vereinbarten Beratungsgespräch Ihren 3G-Nachweis bereit.

Wir sehen uns auch weiterhin in der Pflicht, den Empfehlungen der Bundesregierung und der Gesundheitsbehörden zu folgen und die Ansteckungsrisiken auch durch eine Verdichtung unseres Filialnetzes zu minimieren. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.  

Generell möchten wir Ihnen jedoch ans Herz legen, den persönlichen Kontakt zu Ihren Mitmenschen soweit wie möglich zu minimieren.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie unsere digitalen und telefonischen Services, um Ihre Bankangelegenheiten von zu Hause aus zu erledigen. Auch für Beratungsgespräche zu Themen wie Zahlungsverkehr, Finanzierung, Vermögensanlage usw. stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Persönliche Beratungstermine

In folgenden Filialen sind Beratungen möglich:

  • Bad Vilbel, Marktplatz 1, 61118 Bad Vilbel
  • Karben, Luisenthaler Straße 1, 61184 Karben
  • Niederdorfelden, Oberdorfelder Str. 17B, 61138 Niederdorfelden
  • Kilianstädten, Raiffeisenstraße 19-21, 61137 Schöneck
  • Frankfurt am Main, Börsenstraße 7-11, 60313 Frankfurt am Main
  • Sachsenhausen, Schweizer Str. 39, 60594 Frankfurt am Main
  • Bockenheim, Leipziger Str. 48, 60487 Frankfurt am Main
  • Offenbach am Main, Kaiserstraße 77, 63065 Offenbach am Main
  • Bergen-Enkheim, Marktstraße 5, 60388 Frankfurt am Main
  • Bornheim, Berger Straße 207/209, 60385 Frankfurt am Main
  • Frankfurt-Griesheim, Alte Falterstraße 10, 65933 Frankfurt am Main
  • Höchst, Hostatostraße 13, 65929 Frankfurt am Main
  • Bad Homburg, Louisenstraße 85, 61348 Bad Homburg vor der Höhe
  • Königstein im Taunus, Frankfurter Str. 4-6, 61462 Königstein im Taunus
  • Oberursel, Holzweg 26, 61440 Oberursel (Taunus)
  • Bischofsheim, Alt Bischofsheim 13-15, 63477 Maintal
  • Bruchköbel, Bahnhofstraße 4-6, 63486 Bruchköbel
  • Dörnigheim, Kennedystraße 78, 63477 Maintal
  • Großauheim, Hauptstraße 18, 63457 Hanau
  • Hanau, Krämerstraße 12, 63450 Hanau
  • Steinheim, Ludwigstraße 63, 63456 Hanau
  • Hausen, Seligenstädter Str. 52 63179 Obertshausen
  • Mühlheim, Dietesheimer Str. 16, 63165 Mühlheim am Main
  • Heusenstamm, Frankfurter Str. 20, 63150 Heusenstamm
  • Bürgel, Langstraße 2, 63075 Offenbach am Main
  • Hainstadt, Offenbacher Landstraße 46, 63512 Hainburg
  • Obertshausen, Heusenstammer Str. 10, 63179 Obertshausen
  • Bad Soden, Am Bahnhof 2, 65812 Bad Soden am Taunus
  • Eschborn, Unterortstraße 6-8, 65760 Eschborn
  • Hofheim, Hauptstraße 75, 65719 Hofheim am Taunus
  • Kelkheim, Frankfurter Str. 34-36, 65779 Kelkheim (Taunus)
  • Kriftel, Frankfurter Str. 3-5, 65830 Kriftel
  • Griesheim (bei Darmstadt), Hans-Karl-Platz Am Markt 5, 64347 Griesheim
  • Kelsterbach, Kolpingstraße 24, 65451 Kelsterbach
  • Mörfelden, Westendstraße 12, 64546 Mörfelden-Walldorf
  • Walldorf, Ludwigstraße 49-53, 64546 Mörfelden-Walldorf
  • Weiterstadt, Darmstädter Str. 64, 64331 Weiterstadt
  • Neu-Anspach, Breitestraße 13, 61267 Neu-Anspach
  • Usingen, Wilhelmjstraße 8, 61250 Usingen
  • Weilmünster, Möttauer Str. 5, 35789 Weilmünster
  • Münster, Darmstädter Str. 34, 64839 Münster
  • Weiskirchen, Hauptstraße 106-108, 63110 Rodgau
  • Babenhausen, Platanenallee 19, 64832 Babenhausen
  • Dieburg, Markt 20, 64807 Dieburg
  • Jügesheim, Babenhäuser Str. 2, 63110 Rodgau
  • Ober-Roden, Dieburger Str. 23-25, 63322 Rödermark


Weil Ihre Gesundheit und die unserer Teams dabei an erster Stelle stehen, haben wir zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Wir möchten Sie über die wichtigsten Präventionsmaßnahmen im Vorfeld informieren und Sie bitten, diese aktiv zu unterstützen.

Unsere Schutzmaßnahmen für Beratungstermine:

  • Unser Beratungsraum ist ausreichend groß, um den Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.
  • Unser Beratungsraum wird regelmäßig gelüftet.
  • Wir begrenzen die Dauer der Beratungsgespräche auf maximal eine Stunde.
  • Unsere Beraterinnen und Berater tragen Schutzmasken und nutzen Handdesinfektionsmittel.
  • Vor und nach jeder Beratung werden die Flächen im Beratungsbüro desinfiziert.
  • Zur weitergehenden Prävention verzichten wir bis auf Weiteres auf die Bereitstellung von Getränken.
  • Wir dokumentieren die Raumnutzung und die anwesenden Personen.

 

So können Sie uns bei Beratungsterminen aktiv unterstützen:

  • Wenn Sie sich nicht hundertprozentig gesund fühlen, bitten wir Sie inständig, rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen und den Termin zu verschieben.
  • Wenn Sie weitere Personen zu dem Gespräch mitbringen möchten, stimmen Sie dies bitte vorher mit uns ab.
  • Bitte tragen Sie durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Gerne waschen oder desinfizieren Sie Ihre Hände vor Gesprächsbeginn.
  • Bitte beachten Sie die 3G-Regel (3G = geimpft, genesen oder negatives Testergebnis eines tagesaktuellen
    Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden).
  • Bitte halten Sie zum vereinbarten Beratungsgespräch Ihren 3G-Nachweis bereit.

 

Wir freuen uns auf Sie!

Lassen Sie uns weiterhin in Kontakt bleiben

Trotz räumlicher Distanz sind wir ganz in Ihrer Nähe, oft nur einen Klick entfernt. Zum einen erreichen Sie uns natürlich telefonisch oder per E-Mail, zum anderen können wir Sie zu wichtigen Neuerungen kontaktieren und Ihnen passgenaue Lösungen anbieten – wenn Sie uns Ihre Zustimmung geben.

Nur wenn die folgenden Einwilligungen vorliegen, dürfen wir Sie proaktiv kontaktieren.

Sie haben noch kein Online-Banking? Hier können Sie Ihren Online-Banking-Zugang beantragen.

Bargeld

Die Bargeldversorgung im gesamten Geschäftsgebiet der Frankfurter Volksbank ist auch weiterhin sichergestellt. Es gibt keinen Grund, vermehrt Bargeld abzuheben. Darüber hinaus erhalten Sie in vielen Supermärkten auf Wunsch Bargeld im Rahmen eines Einkaufs.

Die Wahrscheinlichkeit, sich über Bargeld mit dem Coronavirus anzustecken ist nach Einschätzung von Experten verschwindend gering. Dennoch ist es momentan empfehlenswert mit Karte (wenn möglich kontaktlos) zu zahlen, da so der Kontakt zu anderen Personen am geringsten ist.

Um das kontaktlose Bezahlen in der aktuellen Situation zu erleichtern, wurde das Limit für die PIN-Eingabe von 25 auf 50 Euro erhöht: Erst ab einem Betrag von über 50 Euro müssen Sie beim kontaktlosen Bezahlen nun Ihre PIN eingeben.

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen, die von der Frankfurter Volksbank ausgerichtet werden oder in Räumlichkeiten der Frankfurter Volksbank stattfinden, wurden bis auf Weiteres abgesagt.

Was bedeutet die Krise an den Kapitalmärkten für Privatanleger?

Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in weiten Teilen zum Erliegen gebracht – mit entsprechend drastischen Auswirkungen an den Kapitalmärkten. In dieser Situation sind viele Privatanleger verunsichert. Guter Rat ist gefragt! Wir haben mit Oliver Herzog, Leiter unserer Wertpapierfachzentren und der Vermögensverwaltung, die wichtigsten Themen besprochen. Zum Interview

Was die Krise für Ihre Baufinanzierung bedeutet

Was müssen Häuslebauer und Immobilienbesitzer jetzt beachten? Alle wichtigen Fragen beantwortet Regionalmarktleiter Thomas Häuser. Zum Interview

Wie Sie Ihre Liquidität in drei Schritten verbessern

Stecken Sie zur Zeit in einem finanziellen Engpass? Mit unseren Tipps kommen Sie sicher durch die Krise. Zu unseren Tipps

Finanzielle Hilfen für Familien während der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie stellt viele Familien vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Deshalb hilft der Bund mit schnellen Maßnahmen, um Familien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten.

Erfahren Sie hier mehr über die finanziellen Hilfen.

Hilfe für gemeinnützige Vereine in Hessen

Das Land Hessen unterstützt mit dem Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ die hessischen Vereine, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Bis zu 10.000 Euro können je nach Situation zur finanziellen Unterstützung beantragt werden.

Darüber hinaus hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) speziell für gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, ein ergänzendes Förderprogramm erarbeitet.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Vereine finden Sie auf den folgenden Seiten:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - Soforthilfe für gemeinnützige Vereine

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - Corona-Hilfe für Sportvereine

Informationen für Unternehmer

Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus stellt auch in unserer Region viele Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Als regionale Bank sind wir unseren mittelständischen Kunden traditionell eng verbunden und stehen Ihnen auch in diesen herausfordernden Zeiten als verlässlicher Partner zur Seite.

Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht zum einen die Ausweitung bestehender Programme für Liquiditätshilfen vor, wie die KfW-Kredite, aber auch Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung und Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld.  

Wir haben Ihnen Informationen zu den Maßnahmen zusammengestellt, die Sie jetzt ergreifen können.

Lesen Sie hierzu auch die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters: „Harter Lockdown: Das sollten Sie als Unternehmer jetzt wissen“

Möchten Sie auch weiterhin topaktuell informiert bleiben? Dann melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung!

 

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NEU: - Au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe – De­tails der Hil­fen ste­hen

         - KfW gibt Verlängerung der Sonderprogramme und des Schnellkredits bis 30.04.2022 bekannt    

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Neue Corona-Hilfe für von den Maßnahmen betroffene Unternehmen

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest. 

Weitere Informationen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.


Die KfW hat die Verlängerung folgender Programme bis 30.04.2022 bekannt gegeben:

- Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
- ERP-Gründerkredit Universell für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Schnellkredit

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Wie betroffene Unternehmer jetzt schnell Hilfe erhalten

Wir sind für Sie da und finden gemeinsam eine Lösung bei finanziellen Engpässen.

Hinweis: Diese Seite wird stetig aktualisiert und mit den für Sie wichtigsten Informationen befüllt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den Inhalt regelmäßig auf Neuigkeiten zu überprüfen.

 

Zunächst empfehlen wir Ihnen, sich einen Überblick über Ihre Liquidität zu verschaffen.  Damit Sie unkompliziert einen Überblick gewinnen und gegebenenfalls eigene Maßnahmen ergreifen können, haben wir Ihnen hier eine Übersicht erstellt.

Damit Sie schnell und einfach ermitteln können, wie viel Liquidität sowie welchen Kredit Sie benötigen, finden Sie hier eine Checkliste für Ihre Liquiditätsschau.

Die aktuellsten und empfehlenswerten Unterstützungsprogramme finden Sie nachfolgend.

 

1) Gefördertes Sonderprogramm bis max. 100.000 Euro der KfW und VR Smart Finanz

Gemeinsam mit unserem Partner, der VR Smart Finanz, bieten wir Ihnen die geförderten und optimierten KfW-Programme bis max. 100.000 Euro an.

Bitte beachten Sie, dass eine Kombination dieses Programms mit anderen Förderprogrammen der KfW unter Umständen nicht möglich ist.

Sofern Sie mit dem Programm der SmartFinanz Ihren Kapitalbedarf nicht komplett decken können, kann die Inanspruchnahme anderer Kreditprogramme Vorteile bieten. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell vor einer Antragsstellung.


2) Geförderte KfW-Kreditprogramme

2.1.) Alternativ bzw. über 100.000 Euro hinaus bieten wir Ihnen in direkter Zusammenarbeit mit der KfW zusätzliche Kreditprogramme an.

Eine Übersicht über alle KfW-Kredite finden Sie hier.

Für die Beantragung der KfW-Kredite benötigen wir einige Unterlagen und Informationen von Ihnen. Liegen Ihnen diese erforderlichen Unterlagen bereits vor, können Sie das Darlehen direkt bei uns beantragen – wir kümmern uns gerne um die Abwicklung. Welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen und bereits vorbereiten können, haben wir Ihnen in dieser Checkliste zum Download zusammengestellt.

Zusätzlich können Sie Ihren Kreditantrag mithilfe folgender Schritt für Schritt-Anleitung der KfW vorbereiten und erhalten weitere Informationen für Ihr Gespräch mit Ihrem/r Kundenberater/in: https://corona.kfw.de/


2.2.) KfW-Schnellkredit 2020


Unternehmen und Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland können den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit ist zu 100 Prozent durch eine Garantie das Bundes abgesichert.  

Kreditbetrag:

  • maximal 850.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit bis einschließlich 10 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens.
  • maximal 1.500.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 10 und bis einschließlich 50 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens.
  • maximal 2.300.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 50 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens. 

Pro Unternehmensgruppe können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.

Der KfW-Schnellkredit unterscheidet sich von dem KfW-Unternehmerkredit insbesondere durch eine 100%ige Haftungsfreistellung durch die KfW und somit einfacheren Kreditprüfung.

Welche Unterlagen Sie für die Beantragung des KfW-Schnellkredits benötigen und bereits vorbereiten können, haben wir Ihnen in dieser Checkliste zum Download zusammengestellt.

Weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit finden Sie hier.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung der Unterstützungsprogramme? Wenden Sie sich gerne telefonisch an Ihre/n Berater/in oder die Filiale in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten Ihres/r Kundenberater/in finden Sie auf der Startseite Ihres persönlichen Online-Banking-Bereichs.

Welche Filiale in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie über folgenden Link mit unserem Filialfinder.

Beschleunigen Sie die Beantragung mithilfe des Bonitätsmanager

Für Kreditprüfungen, unter anderem auch für die der Bürgschaftsbank, wird auf die Informationen der Creditreform zurückgegriffen. Dass die dort hinterlegten Informationen möglichst aktuell sind, ist Voraussetzung für die Beantragung von (Förder-)Darlehen und/oder Sonderprogrammen sowie erleichtert die Beantragung eines schnellen Unternehmerkredites über unseren Partner der VR Smart Finanz.

Unser Bonitätsmanager kann Sie dabei unterstützen, Ihre Bonität zu prüfen, Ihre Unterlagen gegebenenfalls zu aktualisieren und den Bonitätsscore positiv zu beeinflussen. Die Registrierung geschieht unter anderem mithilfe des sicheren Weges einer Videolegitimation. Weitere Informationen zu dem Bonitätsmanager finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu staatlichen Unterstützungsangeboten sowie Antworten auf unternehmerische Fragestellungen im Zuge der aktuellen Situation finden Sie in den nachfolgenden FAQ's für Unternehmer.

So erreichen Sie uns bei Fragen

Sie sind Kunde der Frankfurter Volksbank und benötigen in der aktuellen Situation Unterstützung oder haben Fragen zu den Themen Liquidität und Unternehmenskredite? Dann sprechen Sie gerne Ihre/n Kundenberater/in an oder hinterlassen einen Rückrufwunsch über unsere Kontaktwege. Sollten Sie noch kein Kunde unserer Bank sein, empfehlen wir, sich an Ihre Hausbank zu wenden.

Online-Banking

Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir Ihnen, unser Online-Banking zu nutzen, anstatt die Geschäftsstellen aufzusuchen. Über unsere Website und über die VR-Banking-App, die Sie im Google Play Store und im App Store kostenlos herunterladen können, können Sie Ihre täglichen Bankgeschäfte problemlos abwickeln. Alle Services, die Ihnen online zur Verfügung stehen, finden Sie hier.

Falls Sie unser Online-Banking bislang noch nicht nutzen, können Sie hier Ihren Zugang beantragen.

Sollten Sie bei der Einrichtung bzw. der Durchführung von Transaktionen Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, unseren Kundenservice oder Ihren Berater zu kontaktieren.

FAQ für Privatkunden

Wie bleibe ich mit meiner Frankfurter Volksbank in Kontakt?

Trotz räumlicher Distanz sind wir ganz in Ihrer Nähe, oft nur einen Klick entfernt. Zum einen erreichen Sie uns natürlich telefonisch oder per E-Mail, zum anderen können wir Sie zu wichtigen Neuerungen kontaktieren und Ihnen passgenaue Lösungen anbieten – wenn Sie uns Ihre Zustimmung geben.

Nur wenn die folgenden Einwilligungen vorliegen, dürfen wir Sie proaktiv kontaktieren.

Wie werden hessische Vereine unterstützt?

Das Land Hessen unterstützt mit dem Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ die hessischen Vereine, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Bis zu 10.000 Euro können je nach Situation zur finanziellen Unterstützung beantragt werden.

Darüber hinaus hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) speziell für gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, ein ergänzendes Förderprogramm erarbeitet.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Vereine finden Sie auf den folgenden Seiten:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - Soforthilfe für gemeinnützige Vereine

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - Corona-Hilfe für Sportvereine

Wie komme ich an Bargeld?

Unsere Geldautomaten und alle Selbstbedienungsstellen stehen Ihnen auch weiterhin zur Verfügung. Während der Kassenöffnungszeiten erhalten Sie auch in unseren Geschäftsstellen Bargeld. Darüber hinaus erhalten Sie in vielen Supermärkten auf Wunsch Bargeld im Rahmen eines Einkaufs.

Nutzen Sie auch die gängigen Alternativen, wie girocard und Kreditkarten.

Kann man sich über Bargeld mit dem Coronavirus infizieren?

Geldscheine gelten nicht als Übertragungsweg. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass das Coronavirus durch Banknoten oder Münzen übertragen wird. Die Bundesbank empfiehlt im Umgang mit Banknoten und Münzen die gleichen Maßnahmen zur Handhygiene wie bei allen anderen Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Eine Desinfektion unseres Bargeldbestandes findet aus diesem Grund nicht statt und wird seitens staatlicher Stellen auch nicht gefordert. Eine Ansteckung über eine sogenannte Schmierinfektion auf unbelebten Oberflächen ist laut Robert-Koch-Institut zwar denkbar, bislang aber noch nicht dokumentiert. Auch hier gilt also: Lieber einmal mehr richtig Hände waschen.

Sollten Sie dennoch auf Bargeld verzichten wollen, empfehlen wir Ihnen die Kartenzahlung oder das kontaktlose Zahlen mittels Smartphone.

Kann man sich am Geldautomaten oder anderen SB-Geräten anstecken?

Wir reinigen und desinfizieren in regelmäßigen Abständen die SB-Geräte und insbesondere die Oberflächen, mit denen unsere Kunden direkten Hautkontakt haben (Touchpads, Bildschirme, Tastenfelder, etc.). Da sich Coronaviren über Sekrete des Atmungstrakts übertragen, sind Geldautomaten oder SB-Geräte nicht mehr oder weniger gefährlich als andere öffentliche Gegenstände. 

Eine gute Handhygiene sowie die Beachtung der Husten- und Niesetikette eines jeden einzelnen ist natürlich auch diesbezüglich von ganz besonderer Bedeutung. 

Generell gilt: Sich möglichst nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht zu fassen – vor allem nicht an Augen, Mund und Nase. 

Ist meine Geschäftsstelle geschlossen?

Es kann sein, dass es vereinzelten zu Schließungen von Geschäftsstellen kommt. Dies kann verschiedene Gründe haben, die der aktuellen Lage geschuldet sind. Wir bitten Sie hier um Verständnis, wenn eine Geschäftsstelle zeitweise nicht geöffnet werden kann.

Beleghafte Aufträge können Sie uns weiterhin über die dafür vorgesehenen Briefkästen zukommen lassen. Diese werden regelmäßig gelehrt.

Bekommen Sie als Arbeitnehmer weiterhin Ihren Lohn, wenn der Betrieb schließt?

Liegt eine behördliche Anordnung zur Schließung des Betriebs vor, behalten Sie als Arbeitnehmer Ihren Anspruch auf Entgeltzahlung. Entschließt sich Ihr Arbeitgeber als präventive Maßnahme dazu, den Betrieb ruhen zu lassen, erhalten Sie ebenfalls weiterhin Ihren Lohn ausgezahlt.

Wie kann ich mich und andere am besten schützen?

Um sich und andere zu schützen, sollten Sie folgende Regeln einhalten:

  •  Reduzieren Sie die sozialen Kontakte so weit wie möglich
  •  Beachten Sie die Husten- und Niesregeln
  •  Waschen sie sich regelmäßig die Hände
  •  Halten Sie in öffentlichen Räumen ausreichend Abstand zu anderen
  •  Sollten Sie Krankheitssymptome aufweisen, gehen Sie nicht aus dem Haus und kontaktieren Sie telefonisch Ihren Arzt

Mehr Informationen rund um das Coronavirus und wie Sie sich vor einer Infektion schützen können, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Sie unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

FAQ für Unternehmer

Wie erhalten Unternehmen jetzt schnell Liquiditätshilfen durch die Förderinstitute?

Die Bundesregierung hat bereits weitreichende Maßnahmen beschlossen, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen. Neben steuerlichen Maßnahmen fällt unter dieses "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen" auch die Ausweitung bestehender Programme für Liquiditätshilfen, wie etwa die KfW-Kredite.  


Weitere Möglichkeiten:

  • Bürgschaftsprogramme der Länder (Hessische Bürgschaftsbank)
  • Förderkredite der WI-Bank
  • Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung
  • Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Welche Liquiditätshilfen stellt die KfW zur Verfügung und wie erfolgt die Beantragung?

Die KfW Sonderprogramme 2020 stehen für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, als KfW-Unternehmerkredit und für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre aber mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, als KfW-ERP Gründerkredit-Universell zur Verfügung.

Die Eckdaten in einem vereinfachten Verfahren in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Volksbank eG:

Kreditbetrag: bis EUR 3.000.000

Laufzeit bei Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierung:

  • bis zu 2 Jahren mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
  • bis zu 10 Jahren bzw. 6 Jahren mit höchstens 2 Tilgungsfreijahren – Rückzahlung in vierteljährlichen Raten  

Zinssatz: ab 1 % p.a. in der Preisklasse A (Risikobepreisung)

Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage

Bereitstellungsprovision: 0,15 % p.M. 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Zusage

Sondertilgungen/Vorzeitige Rückzahlung: nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Haftungsfreistellung: bei kleinen und mittleren Unternehmen bis 90 % 

Nähere Einzelheiten zu den Programmbedingungen erhalten Sie auf der Website der KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Darüber hinaus steht Unternehmen und Einzelunternehmern mit Sitz in Deutschland der KfW-Schnellkredit 2020 zur Verfügung. Der Kredit ist zu 100 Prozent durch eine Garantie das Bundes abgesichert. Pro Unternehmensgruppe können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Maximal können 2.300.000 Euro von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, max. 1.500.000 Euro bei 11-50 Beschäftigten und max. 850.000 Euro bis einschließlich 10 Beschäftigten beantragt werden.

Informationen zu den KfW-Corona-Hilfen finden Sie hier.

 

Wenn Sie als Kunde bei der Frankfurter Volksbank Fragen zu den KfW-Krediten oder einen Kreditbedarf von über 3 Millionen Euro haben, sprechen Sie telefonisch gerne Ihre/n Kundenberater/in an. Sollten Sie noch kein Kunde unserer Bank sein, empfehlen wir, sich an Ihre Hausbank zu wenden.

Sind bei den KfW-Sonderprogrammen auch längere Laufzeiten möglich?

Ab dem 22.04.2020 wird für alle Kredite bis 1.800.000 Euro eine maximale Kreditlaufzeit von 10 Jahren und für Kredite mit höheren Beträgen eine maximale Kreditlaufzeit von 6 Jahren jeweils mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten.

Was bedeuten Haftungsfreistellung und Risikoübernahme?

Bei einem Kredit mit Haftungsfreistellung trägt die Hausbank nur noch einen Teil des Ausfallrisikos – den anderen Teil des Risikos übernimmt z.B. die KfW.  

Ihre Haftung als Kreditnehmer für die von Ihnen aufgenommen Kredite bleibt davon unberührt.

Wie kann mich der Bonitätsmanager bei Kreditanfragen jetzt unterstützen?

Ihre Kreditwürdigkeit entscheidet darüber, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Finanzierung erhalten. Zudem wird für automatisierte Kreditprüfungen auf die Informationen der Creditreform zurückgegriffen. Die dort hinterlegten Informationen sollten möglichst aktuell sein und sind Voraussetzung für die Beantragung von (Förder-)Darlehen und/oder Sonderprogrammen sowie erleichtert die Beantragung eines schnellen Unternehmerkredites über unseren Partner der VR Smart Finanz.

 

Der Bonitätsmanager kann Sie dabei unterstützen, Ihre Bonität zu prüfen, Ihre Unterlagen gegebenenfalls zu aktualisieren und den Bonitätsscore positiv zu beeinflussen.

 

Die Registrierung geschieht unter anderem mithilfe des sicheren Weges einer Videolegitimation. Weitere Informationen zu dem Bonitätsmanager finden Sie hier.

Welche Sonderregelungen wurden zum Kurzarbeitergeld erlassen?

Generell könnten sowohl Produktionsausfälle aufgrund von Corona-bedingten Lieferschwierigkeiten als auch Ausfälle aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen wie Betriebsschließungen ein Grund für die Anordnung von Kurzarbeit sein.

 

Zu beachten ist aber, dass Kurzarbeit (also die Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Entgeltkürzung) nicht ohne Weiteres einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden kann. Hierzu muss zunächst eine rechtliche Grundlage vorhanden sein.

 

Um in der aktuellen Situation mehr Flexibilität zu schaffen, hat die Bundesregierung Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. So können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, wenn bereits zehn Prozent (zuvor 1/3) der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind (Stand: 17.03.2020).

 

Weitere Neuerungen und die aktuellsten Informationen finden Sie unter folgender Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Welche steuerpolitischen Maßnahmen wurden bisher beschlossen?

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen, um die Liquiditätsbelastung der Unternehmen zu reduzieren:

  • Stundung von Steuerzahlung
  • Senkung resp. Anpassung von Steuervorauszahlung
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet, wenn ein Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen ist

 

Weitere Informationen zum Hilfsprogramm und den steuerlichen Entlastungen finden Sie auf folgender Seite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

 

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Welche Präventionsmaßnahmen müssen Sie als Unternehmer zum Schutz Ihrer Mitarbeiter treffen?

Gegenüber Ihren Mitarbeitern haben Unternehmen eine besondere Fürsorgepflicht. Zu den allgemeinen Hinweisen und Aufsicht bezüglich der Einhaltung der Hygieneregeln, zählt auch die Aufklärung über die Symptome und Risiken.

 

Mitarbeiter, die sich krank fühlen sollten zu Hause bleiben. Mit zunehmender Verbreitung des Coronavirus sollte die Option von Homeoffice geprüft werden. Dienstreisen sind nur noch in vom Außenministerium ausdrücklich freigegebenen Ländern möglich.

Dürfen Ihre Mitarbeiter aufgrund der Angst vor einer Ansteckung zu Hause bleiben?

Sofern ein Arbeitnehmer nicht erkrankt ist, ist dieser verpflichtet, seiner vereinbarten Arbeitsleistung nachzukommen. Eine eventuell erhöhte Ansteckungsgefahr auf dem Weg zur Arbeit oder durch den Kontakt mit Arbeitskollegen tangiert diese Pflicht grundsätzlich nicht. Auf Wunsch kann der Arbeitgeber Mitarbeiter unbezahlt freistellen. Die Entscheidungshoheit obliegt dem Arbeitgeber.

 

Jedoch gilt auch hier die Einzelfallbetrachtung. Arbeitgeber können bei konkreter Gefährdungslage den Mitarbeiter freistellen oder Homeoffice veranlassen.

Ihr Mitarbeiter hat sich infiziert oder es besteht der Infektionsverdacht. Wie handeln Sie jetzt richtig?

Zeigt ein Mitarbeiter Symptome einer Corona-Infektion, sollte dieser unverzüglich Kontakt mit dem Hausarzt oder dem medizinischen Dienst aufnehmen. Konkretisiert sich der Verdacht einer Infektion, erfolgt ein Covid-19-Test. Zeitgleich erfolgt eine Befragung des Mitarbeiters, um die unmittelbaren Kontaktpersonen an seinem Arbeitsplatz zu identifizieren. Mit dem Verdacht muss das Unternehmen seiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber den übrigen Beschäftigten nachkommen. Da ein berechtigtes Interesse zum Schutz von Gesundheit und Leben der übrigen Arbeitnehmer besteht, ist die Offenlegung der Viruserkrankung rechtmäßig.

Einige meiner Arbeitnehmer stehen unter Quarantäne. Wer zahlt jetzt den Lohn?

Ist der Arbeitnehmer krank, gilt wie bisher die Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Liegt eine vorsorgliche Quarantäne-Maßnahme vor, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verdienstausfall. Die Grundlage für den Verdienstausfall ist das Nettogehalt. Auch diese Entgeltleistung ist vom Arbeitgeber zu leisten. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz kann der Arbeitgeber jedoch eine Erstattung der gezahlten Leistungen beantragen. Hier gilt eine Beantragungsfrist von drei Monaten.

Kitas und Schulen sind geschlossen: Dürfen Arbeitnehmer zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben?

Ja, Eltern dürfen für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ die Kinderbetreuung ohne Lohneinbußen übernehmen und zwar dann, wenn sie kurzfristig keine andere Betreuung organisieren können. Im speziellen Fall des Coronavirus ist zudem von einer Betreuung durch die Großeltern abzusehen. Der Zeitraum ohne Entgelteinbußen beschränkt sich hierbei in der Regel auf 2-3 Werktage. Weitergehende Regelungen sind intern mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Welche Entschädigungen gibt es für Selbstständige unter Quarantäne?

Im Fall einer behördlich verordneten Quarantäne, haben Selbstständige 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe richtet sich innerhalb der ersten 6 Wochen nach dem durchschnittlichen Einkommen des vergangenen Jahres und später nach den gesetzlichen Standards.

Wann kann es zu einer Betriebsschließung kommen?

Eine teilweise oder komplette Betriebsschließung kann in unumgänglichen Fällen durch die Behörden angeordnet werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter anderem bei der IHK: https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/beratung-und-dienstleistung/coronavirus3-4711988

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