Aktuelle Informationen und Hinweise
- Wir bleiben für Sie erreichbar
- Besondere Präventionsmaßnahmen in unseren Filialen
- Nutzen Sie auch unsere Online-Services
Stand: 30.12.2021
Die zunehmende Verbreitung des Coronavirus hat inzwischen weitreichende Auswirkungen auf den Lebensalltag in Deutschland. In dieser für uns alle schwierigen Situation arbeiten wir mit Hochdruck daran, unsere Mitarbeiter und Kunden durch präventive Maßnahmen vor Ansteckungen zu schützen und gleichzeitig die Versorgung mit Bankdienstleistungen flächendeckend sicherzustellen.
Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen darüber, wie Sie uns auch weiterhin erreichen können, und welche Maßnahmen wir zu Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiter ergreifen.
Die nachfolgenden Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, bitten wir Sie, folgende Präventionsmaßnahmen bei Ihrem Filialbesuch zu berücksichtigen:
Wir sehen uns auch weiterhin in der Pflicht, den Empfehlungen der Bundesregierung und der Gesundheitsbehörden zu folgen und die Ansteckungsrisiken auch durch eine Verdichtung unseres Filialnetzes zu minimieren. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Generell möchten wir Ihnen jedoch ans Herz legen, den persönlichen Kontakt zu Ihren Mitmenschen soweit wie möglich zu minimieren.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie unsere digitalen und telefonischen Services, um Ihre Bankangelegenheiten von zu Hause aus zu erledigen. Auch für Beratungsgespräche zu Themen wie Zahlungsverkehr, Finanzierung, Vermögensanlage usw. stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
In folgenden Filialen sind Beratungen möglich:
Weil Ihre Gesundheit und die unserer Teams dabei an erster Stelle stehen, haben wir zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Wir möchten Sie über die wichtigsten Präventionsmaßnahmen im Vorfeld informieren und Sie bitten, diese aktiv zu unterstützen.
Unsere Schutzmaßnahmen für Beratungstermine:
So können Sie uns bei Beratungsterminen aktiv unterstützen:
Wir freuen uns auf Sie!
Trotz räumlicher Distanz sind wir ganz in Ihrer Nähe, oft nur einen Klick entfernt. Zum einen erreichen Sie uns natürlich telefonisch oder per E-Mail, zum anderen können wir Sie zu wichtigen Neuerungen kontaktieren und Ihnen passgenaue Lösungen anbieten – wenn Sie uns Ihre Zustimmung geben.
Nur wenn die folgenden Einwilligungen vorliegen, dürfen wir Sie proaktiv kontaktieren.
Sie haben noch kein Online-Banking? Hier können Sie Ihren Online-Banking-Zugang beantragen.
Die Bargeldversorgung im gesamten Geschäftsgebiet der Frankfurter Volksbank ist auch weiterhin sichergestellt. Es gibt keinen Grund, vermehrt Bargeld abzuheben. Darüber hinaus erhalten Sie in vielen Supermärkten auf Wunsch Bargeld im Rahmen eines Einkaufs.
Die Wahrscheinlichkeit, sich über Bargeld mit dem Coronavirus anzustecken ist nach Einschätzung von Experten verschwindend gering. Dennoch ist es momentan empfehlenswert mit Karte (wenn möglich kontaktlos) zu zahlen, da so der Kontakt zu anderen Personen am geringsten ist.
Um das kontaktlose Bezahlen in der aktuellen Situation zu erleichtern, wurde das Limit für die PIN-Eingabe von 25 auf 50 Euro erhöht: Erst ab einem Betrag von über 50 Euro müssen Sie beim kontaktlosen Bezahlen nun Ihre PIN eingeben.
Alle Veranstaltungen, die von der Frankfurter Volksbank ausgerichtet werden oder in Räumlichkeiten der Frankfurter Volksbank stattfinden, wurden bis auf Weiteres abgesagt.
Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in weiten Teilen zum Erliegen gebracht – mit entsprechend drastischen Auswirkungen an den Kapitalmärkten. In dieser Situation sind viele Privatanleger verunsichert. Guter Rat ist gefragt! Wir haben mit Oliver Herzog, Leiter unserer Wertpapierfachzentren und der Vermögensverwaltung, die wichtigsten Themen besprochen. Zum Interview
Was müssen Häuslebauer und Immobilienbesitzer jetzt beachten? Alle wichtigen Fragen beantwortet Regionalmarktleiter Thomas Häuser. Zum Interview
Stecken Sie zur Zeit in einem finanziellen Engpass? Mit unseren Tipps kommen Sie sicher durch die Krise. Zu unseren Tipps
Die Corona-Pandemie stellt viele Familien vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Deshalb hilft der Bund mit schnellen Maßnahmen, um Familien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten.
Erfahren Sie hier mehr über die finanziellen Hilfen.
Das Land Hessen unterstützt mit dem Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ die hessischen Vereine, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Bis zu 10.000 Euro können je nach Situation zur finanziellen Unterstützung beantragt werden.
Darüber hinaus hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) speziell für gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, ein ergänzendes Förderprogramm erarbeitet.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Vereine finden Sie auf den folgenden Seiten:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - Soforthilfe für gemeinnützige Vereine
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - Corona-Hilfe für Sportvereine
Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus stellt auch in unserer Region viele Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Als regionale Bank sind wir unseren mittelständischen Kunden traditionell eng verbunden und stehen Ihnen auch in diesen herausfordernden Zeiten als verlässlicher Partner zur Seite.
Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht zum einen die Ausweitung bestehender Programme für Liquiditätshilfen vor, wie die KfW-Kredite, aber auch Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung und Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld.
Wir haben Ihnen Informationen zu den Maßnahmen zusammengestellt, die Sie jetzt ergreifen können.
Lesen Sie hierzu auch die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters: „Harter Lockdown: Das sollten Sie als Unternehmer jetzt wissen“
Möchten Sie auch weiterhin topaktuell informiert bleiben? Dann melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung!
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NEU: - Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Details der Hilfen stehen
- KfW gibt Verlängerung der Sonderprogramme und des Schnellkredits bis 30.04.2022 bekannt
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Neue Corona-Hilfe für von den Maßnahmen betroffene Unternehmen
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.
Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.
Die KfW hat die Verlängerung folgender Programme bis 30.04.2022 bekannt gegeben:
- Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
- ERP-Gründerkredit Universell für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Schnellkredit
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Wir sind für Sie da und finden gemeinsam eine Lösung bei finanziellen Engpässen.
Hinweis: Diese Seite wird stetig aktualisiert und mit den für Sie wichtigsten Informationen befüllt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den Inhalt regelmäßig auf Neuigkeiten zu überprüfen.
Zunächst empfehlen wir Ihnen, sich einen Überblick über Ihre Liquidität zu verschaffen. Damit Sie unkompliziert einen Überblick gewinnen und gegebenenfalls eigene Maßnahmen ergreifen können, haben wir Ihnen hier eine Übersicht erstellt.
Damit Sie schnell und einfach ermitteln können, wie viel Liquidität sowie welchen Kredit Sie benötigen, finden Sie hier eine Checkliste für Ihre Liquiditätsschau.
Die aktuellsten und empfehlenswerten Unterstützungsprogramme finden Sie nachfolgend.
1) Gefördertes Sonderprogramm bis max. 100.000 Euro der KfW und VR Smart Finanz
Gemeinsam mit unserem Partner, der VR Smart Finanz, bieten wir Ihnen die geförderten und optimierten KfW-Programme bis max. 100.000 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass eine Kombination dieses Programms mit anderen Förderprogrammen der KfW unter Umständen nicht möglich ist.
Sofern Sie mit dem Programm der SmartFinanz Ihren Kapitalbedarf nicht komplett decken können, kann die Inanspruchnahme anderer Kreditprogramme Vorteile bieten. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell vor einer Antragsstellung.
2) Geförderte KfW-Kreditprogramme
2.1.) Alternativ bzw. über 100.000 Euro hinaus bieten wir Ihnen in direkter Zusammenarbeit mit der KfW zusätzliche Kreditprogramme an.
Eine Übersicht über alle KfW-Kredite finden Sie hier.
Für die Beantragung der KfW-Kredite benötigen wir einige Unterlagen und Informationen von Ihnen. Liegen Ihnen diese erforderlichen Unterlagen bereits vor, können Sie das Darlehen direkt bei uns beantragen – wir kümmern uns gerne um die Abwicklung. Welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen und bereits vorbereiten können, haben wir Ihnen in dieser Checkliste zum Download zusammengestellt.
Zusätzlich können Sie Ihren Kreditantrag mithilfe folgender Schritt für Schritt-Anleitung der KfW vorbereiten und erhalten weitere Informationen für Ihr Gespräch mit Ihrem/r Kundenberater/in: https://corona.kfw.de/
2.2.) KfW-Schnellkredit 2020
Unternehmen und Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland können den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit ist zu 100 Prozent durch eine Garantie das Bundes abgesichert.
Kreditbetrag:
Pro Unternehmensgruppe können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.
Der KfW-Schnellkredit unterscheidet sich von dem KfW-Unternehmerkredit insbesondere durch eine 100%ige Haftungsfreistellung durch die KfW und somit einfacheren Kreditprüfung.
Welche Unterlagen Sie für die Beantragung des KfW-Schnellkredits benötigen und bereits vorbereiten können, haben wir Ihnen in dieser Checkliste zum Download zusammengestellt.
Weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit finden Sie hier.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung der Unterstützungsprogramme? Wenden Sie sich gerne telefonisch an Ihre/n Berater/in oder die Filiale in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten Ihres/r Kundenberater/in finden Sie auf der Startseite Ihres persönlichen Online-Banking-Bereichs.
Welche Filiale in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie über folgenden Link mit unserem Filialfinder.
Für Kreditprüfungen, unter anderem auch für die der Bürgschaftsbank, wird auf die Informationen der Creditreform zurückgegriffen. Dass die dort hinterlegten Informationen möglichst aktuell sind, ist Voraussetzung für die Beantragung von (Förder-)Darlehen und/oder Sonderprogrammen sowie erleichtert die Beantragung eines schnellen Unternehmerkredites über unseren Partner der VR Smart Finanz.
Unser Bonitätsmanager kann Sie dabei unterstützen, Ihre Bonität zu prüfen, Ihre Unterlagen gegebenenfalls zu aktualisieren und den Bonitätsscore positiv zu beeinflussen. Die Registrierung geschieht unter anderem mithilfe des sicheren Weges einer Videolegitimation. Weitere Informationen zu dem Bonitätsmanager finden Sie hier.
Weitere Informationen zu staatlichen Unterstützungsangeboten sowie Antworten auf unternehmerische Fragestellungen im Zuge der aktuellen Situation finden Sie in den nachfolgenden FAQ's für Unternehmer.
Sie sind Kunde der Frankfurter Volksbank und benötigen in der aktuellen Situation Unterstützung oder haben Fragen zu den Themen Liquidität und Unternehmenskredite? Dann sprechen Sie gerne Ihre/n Kundenberater/in an oder hinterlassen einen Rückrufwunsch über unsere Kontaktwege. Sollten Sie noch kein Kunde unserer Bank sein, empfehlen wir, sich an Ihre Hausbank zu wenden.
Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir Ihnen, unser Online-Banking zu nutzen, anstatt die Geschäftsstellen aufzusuchen. Über unsere Website und über die VR-Banking-App, die Sie im Google Play Store und im App Store kostenlos herunterladen können, können Sie Ihre täglichen Bankgeschäfte problemlos abwickeln. Alle Services, die Ihnen online zur Verfügung stehen, finden Sie hier.
Falls Sie unser Online-Banking bislang noch nicht nutzen, können Sie hier Ihren Zugang beantragen.
Sollten Sie bei der Einrichtung bzw. der Durchführung von Transaktionen Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, unseren Kundenservice oder Ihren Berater zu kontaktieren.
Trotz räumlicher Distanz sind wir ganz in Ihrer Nähe, oft nur einen Klick entfernt. Zum einen erreichen Sie uns natürlich telefonisch oder per E-Mail, zum anderen können wir Sie zu wichtigen Neuerungen kontaktieren und Ihnen passgenaue Lösungen anbieten – wenn Sie uns Ihre Zustimmung geben.
Nur wenn die folgenden Einwilligungen vorliegen, dürfen wir Sie proaktiv kontaktieren.
Das Land Hessen unterstützt mit dem Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ die hessischen Vereine, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Bis zu 10.000 Euro können je nach Situation zur finanziellen Unterstützung beantragt werden.
Darüber hinaus hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) speziell für gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, ein ergänzendes Förderprogramm erarbeitet.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Vereine finden Sie auf den folgenden Seiten:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - Soforthilfe für gemeinnützige Vereine
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - Corona-Hilfe für Sportvereine
Unsere Geldautomaten und alle Selbstbedienungsstellen stehen Ihnen auch weiterhin zur Verfügung. Während der Kassenöffnungszeiten erhalten Sie auch in unseren Geschäftsstellen Bargeld. Darüber hinaus erhalten Sie in vielen Supermärkten auf Wunsch Bargeld im Rahmen eines Einkaufs.
Nutzen Sie auch die gängigen Alternativen, wie girocard und Kreditkarten.
Geldscheine gelten nicht als Übertragungsweg. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass das Coronavirus durch Banknoten oder Münzen übertragen wird. Die Bundesbank empfiehlt im Umgang mit Banknoten und Münzen die gleichen Maßnahmen zur Handhygiene wie bei allen anderen Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Eine Desinfektion unseres Bargeldbestandes findet aus diesem Grund nicht statt und wird seitens staatlicher Stellen auch nicht gefordert. Eine Ansteckung über eine sogenannte Schmierinfektion auf unbelebten Oberflächen ist laut Robert-Koch-Institut zwar denkbar, bislang aber noch nicht dokumentiert. Auch hier gilt also: Lieber einmal mehr richtig Hände waschen.
Sollten Sie dennoch auf Bargeld verzichten wollen, empfehlen wir Ihnen die Kartenzahlung oder das kontaktlose Zahlen mittels Smartphone.
Wir reinigen und desinfizieren in regelmäßigen Abständen die SB-Geräte und insbesondere die Oberflächen, mit denen unsere Kunden direkten Hautkontakt haben (Touchpads, Bildschirme, Tastenfelder, etc.). Da sich Coronaviren über Sekrete des Atmungstrakts übertragen, sind Geldautomaten oder SB-Geräte nicht mehr oder weniger gefährlich als andere öffentliche Gegenstände.
Eine gute Handhygiene sowie die Beachtung der Husten- und Niesetikette eines jeden einzelnen ist natürlich auch diesbezüglich von ganz besonderer Bedeutung.
Generell gilt: Sich möglichst nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht zu fassen – vor allem nicht an Augen, Mund und Nase.
Es kann sein, dass es vereinzelten zu Schließungen von Geschäftsstellen kommt. Dies kann verschiedene Gründe haben, die der aktuellen Lage geschuldet sind. Wir bitten Sie hier um Verständnis, wenn eine Geschäftsstelle zeitweise nicht geöffnet werden kann.
Beleghafte Aufträge können Sie uns weiterhin über die dafür vorgesehenen Briefkästen zukommen lassen. Diese werden regelmäßig gelehrt.
Liegt eine behördliche Anordnung zur Schließung des Betriebs vor, behalten Sie als Arbeitnehmer Ihren Anspruch auf Entgeltzahlung. Entschließt sich Ihr Arbeitgeber als präventive Maßnahme dazu, den Betrieb ruhen zu lassen, erhalten Sie ebenfalls weiterhin Ihren Lohn ausgezahlt.
Um sich und andere zu schützen, sollten Sie folgende Regeln einhalten:
Mehr Informationen rund um das Coronavirus und wie Sie sich vor einer Infektion schützen können, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Sie unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Die Bundesregierung hat bereits weitreichende Maßnahmen beschlossen, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen. Neben steuerlichen Maßnahmen fällt unter dieses "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen" auch die Ausweitung bestehender Programme für Liquiditätshilfen, wie etwa die KfW-Kredite.
Weitere Möglichkeiten:
Die KfW Sonderprogramme 2020 stehen für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, als KfW-Unternehmerkredit und für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre aber mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, als KfW-ERP Gründerkredit-Universell zur Verfügung.
Die Eckdaten in einem vereinfachten Verfahren in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Volksbank eG:
Kreditbetrag: bis EUR 3.000.000
Laufzeit bei Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierung:
Zinssatz: ab 1 % p.a. in der Preisklasse A (Risikobepreisung)
Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage
Bereitstellungsprovision: 0,15 % p.M. 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Zusage
Sondertilgungen/Vorzeitige Rückzahlung: nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Haftungsfreistellung: bei kleinen und mittleren Unternehmen bis 90 %
Nähere Einzelheiten zu den Programmbedingungen erhalten Sie auf der Website der KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Darüber hinaus steht Unternehmen und Einzelunternehmern mit Sitz in Deutschland der KfW-Schnellkredit 2020 zur Verfügung. Der Kredit ist zu 100 Prozent durch eine Garantie das Bundes abgesichert. Pro Unternehmensgruppe können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Maximal können 2.300.000 Euro von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, max. 1.500.000 Euro bei 11-50 Beschäftigten und max. 850.000 Euro bis einschließlich 10 Beschäftigten beantragt werden.
Informationen zu den KfW-Corona-Hilfen finden Sie hier.
Wenn Sie als Kunde bei der Frankfurter Volksbank Fragen zu den KfW-Krediten oder einen Kreditbedarf von über 3 Millionen Euro haben, sprechen Sie telefonisch gerne Ihre/n Kundenberater/in an. Sollten Sie noch kein Kunde unserer Bank sein, empfehlen wir, sich an Ihre Hausbank zu wenden.
Ab dem 22.04.2020 wird für alle Kredite bis 1.800.000 Euro eine maximale Kreditlaufzeit von 10 Jahren und für Kredite mit höheren Beträgen eine maximale Kreditlaufzeit von 6 Jahren jeweils mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten.
Bei einem Kredit mit Haftungsfreistellung trägt die Hausbank nur noch einen Teil des Ausfallrisikos – den anderen Teil des Risikos übernimmt z.B. die KfW.
Ihre Haftung als Kreditnehmer für die von Ihnen aufgenommen Kredite bleibt davon unberührt.
Ihre Kreditwürdigkeit entscheidet darüber, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Finanzierung erhalten. Zudem wird für automatisierte Kreditprüfungen auf die Informationen der Creditreform zurückgegriffen. Die dort hinterlegten Informationen sollten möglichst aktuell sein und sind Voraussetzung für die Beantragung von (Förder-)Darlehen und/oder Sonderprogrammen sowie erleichtert die Beantragung eines schnellen Unternehmerkredites über unseren Partner der VR Smart Finanz.
Der Bonitätsmanager kann Sie dabei unterstützen, Ihre Bonität zu prüfen, Ihre Unterlagen gegebenenfalls zu aktualisieren und den Bonitätsscore positiv zu beeinflussen.
Die Registrierung geschieht unter anderem mithilfe des sicheren Weges einer Videolegitimation. Weitere Informationen zu dem Bonitätsmanager finden Sie hier.
Generell könnten sowohl Produktionsausfälle aufgrund von Corona-bedingten Lieferschwierigkeiten als auch Ausfälle aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen wie Betriebsschließungen ein Grund für die Anordnung von Kurzarbeit sein.
Zu beachten ist aber, dass Kurzarbeit (also die Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Entgeltkürzung) nicht ohne Weiteres einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden kann. Hierzu muss zunächst eine rechtliche Grundlage vorhanden sein.
Um in der aktuellen Situation mehr Flexibilität zu schaffen, hat die Bundesregierung Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. So können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, wenn bereits zehn Prozent (zuvor 1/3) der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind (Stand: 17.03.2020).
Weitere Neuerungen und die aktuellsten Informationen finden Sie unter folgender Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Folgende Maßnahmen wurden beschlossen, um die Liquiditätsbelastung der Unternehmen zu reduzieren:
Weitere Informationen zum Hilfsprogramm und den steuerlichen Entlastungen finden Sie auf folgender Seite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Gegenüber Ihren Mitarbeitern haben Unternehmen eine besondere Fürsorgepflicht. Zu den allgemeinen Hinweisen und Aufsicht bezüglich der Einhaltung der Hygieneregeln, zählt auch die Aufklärung über die Symptome und Risiken.
Mitarbeiter, die sich krank fühlen sollten zu Hause bleiben. Mit zunehmender Verbreitung des Coronavirus sollte die Option von Homeoffice geprüft werden. Dienstreisen sind nur noch in vom Außenministerium ausdrücklich freigegebenen Ländern möglich.
Sofern ein Arbeitnehmer nicht erkrankt ist, ist dieser verpflichtet, seiner vereinbarten Arbeitsleistung nachzukommen. Eine eventuell erhöhte Ansteckungsgefahr auf dem Weg zur Arbeit oder durch den Kontakt mit Arbeitskollegen tangiert diese Pflicht grundsätzlich nicht. Auf Wunsch kann der Arbeitgeber Mitarbeiter unbezahlt freistellen. Die Entscheidungshoheit obliegt dem Arbeitgeber.
Jedoch gilt auch hier die Einzelfallbetrachtung. Arbeitgeber können bei konkreter Gefährdungslage den Mitarbeiter freistellen oder Homeoffice veranlassen.
Zeigt ein Mitarbeiter Symptome einer Corona-Infektion, sollte dieser unverzüglich Kontakt mit dem Hausarzt oder dem medizinischen Dienst aufnehmen. Konkretisiert sich der Verdacht einer Infektion, erfolgt ein Covid-19-Test. Zeitgleich erfolgt eine Befragung des Mitarbeiters, um die unmittelbaren Kontaktpersonen an seinem Arbeitsplatz zu identifizieren. Mit dem Verdacht muss das Unternehmen seiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber den übrigen Beschäftigten nachkommen. Da ein berechtigtes Interesse zum Schutz von Gesundheit und Leben der übrigen Arbeitnehmer besteht, ist die Offenlegung der Viruserkrankung rechtmäßig.
Ist der Arbeitnehmer krank, gilt wie bisher die Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Liegt eine vorsorgliche Quarantäne-Maßnahme vor, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verdienstausfall. Die Grundlage für den Verdienstausfall ist das Nettogehalt. Auch diese Entgeltleistung ist vom Arbeitgeber zu leisten. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz kann der Arbeitgeber jedoch eine Erstattung der gezahlten Leistungen beantragen. Hier gilt eine Beantragungsfrist von drei Monaten.
Ja, Eltern dürfen für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ die Kinderbetreuung ohne Lohneinbußen übernehmen und zwar dann, wenn sie kurzfristig keine andere Betreuung organisieren können. Im speziellen Fall des Coronavirus ist zudem von einer Betreuung durch die Großeltern abzusehen. Der Zeitraum ohne Entgelteinbußen beschränkt sich hierbei in der Regel auf 2-3 Werktage. Weitergehende Regelungen sind intern mit dem Arbeitgeber zu treffen.
Im Fall einer behördlich verordneten Quarantäne, haben Selbstständige 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe richtet sich innerhalb der ersten 6 Wochen nach dem durchschnittlichen Einkommen des vergangenen Jahres und später nach den gesetzlichen Standards.
Eine teilweise oder komplette Betriebsschließung kann in unumgänglichen Fällen durch die Behörden angeordnet werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter anderem bei der IHK: https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/beratung-und-dienstleistung/coronavirus3-4711988