Die EU-Kommission hat den Entwurf des sogenannten Omnibus-Pakets veröffentlicht.
Mit dem Omnibus zu weniger Berichtspflichten
19.03.2025

Die EU-Kommission hat den Entwurf des sogenannten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Ziel: Berichts- und Sorgfaltspflichten im Rahmen des Green Deals vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Und: Mehr Unternehmen als bisher sollen ganz von den Pflichten ausgenommen werden.
Geplante Änderungen – vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung
Die EU-Kommission möchte die Anwendungsschwellen von CSRD (EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung) und CSDDD (EU-Richtlinie zum Handeln in globalen Wertschöpfungsketten) einander annähern. Einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD sollen laut dem Entwurf künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme abgeben müssen. Hierdurch soll der Kreis der nach der CSRD verpflichteten Unternehmen um rund 80 Prozent reduziert werden. Die CSDDD soll ebenfalls abgeschwächt werden: Demnach soll sich die Sorgfaltspflicht auf die eigene Tätigkeit, die von Tochterunternehmen und von direkten Geschäftspartnern beschränken. Die Sorgfaltspflichten würden dann denen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ähneln. Daneben sollen auch die Pflichten nach der EU-Taxonomieverordnung angepasst und die Berichtspflichten für Unternehmen der zweiten Welle um zwei Jahre verschoben werden.
Helmut Schmitt