Neues Jahr, neue Fristen, Grenzwerte, Pflegegrade. Wir erklären Ihnen, was das Jahr 2016 durch gesetzliche Änderungen finanziell für Familien, Pflegebedürftige, Gutverdiener und Rentner bringen kann.
Gesetzliche Änderungen 2016
Für Freistellungsaufträge ab 2016 zwingend
Für Freistellungsaufträge, die nach 2011 erteilt wurden, war die Angabe der Steueridentifikationsnummer bereits Pflicht. Für ältere Freistellungsaufträge galt eine Übergangsfrist, die 2016 endet. Das heißt: Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer sind seit 1. Januar 2016 ungültig. Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wird sofort ans Finanzamt abgeführt. Sollte Ihre Steueridentifikationsnummer nicht vorliegen, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail oder telefonisch mit – oder kommen Sie einfach vorbei. Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen geben Sie auch die Steueridentifikationsnummer des Ehepartners an.
Stichtag verpasst?
Auch wenn die Frist abgelaufen ist, ist das Geld nicht verloren. Zu viel gezahlte Steuern holen Sie sich nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung 2016 zurück.
Kindergeld wird weiter gezahlt
- Richtig ist, dass Eltern ab 2016 die Steueridentifikationsnummern bei der Familienkasse für sich und ihre Kinder angeben müssen.
- Falsch ist, dass Kindergeldzahlungen eingestellt werden, wenn die Steuernummern bis zum 1. Januar 2016 noch nicht vorliegen.
- Für 2016 gilt eine „Schonfrist“. Per formlosen Brief können Sie die Steueridentifikationsnummer sowohl des Kindergeldberechtigten als auch der Kinder bis Ende 2016 nachreichen.
Mehr Kindergeld – ab 2016
1. + 2. Kind: 190 Euro
3. Kind: 196 Euro
4. Kind: 221 Euro
Die Steueridentifikationsnummer ändert sich nie
Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern. Sie finden sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Die Suche nach Ihrer Steueridentifikationsnummer oder die ihrer Kinder war erfolglos? – Fordern Sie die Nummer über das Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern erneut an. Bedenken Sie dabei: Es kann bis zu drei Monate dauern, bis Sie Post vom Amt erhalten. Ihre Steueridentifikationsnummer hält ein Leben lang. Sie ändert sich auch bei Umzug oder Heirat nicht. Sie wurde 2008 eingeführt, um die elektronische Datenverarbeitung zu vereinfachen sowie Leistungsberechtigte eindeutig zu identifizieren.
Hier können Sie Ihre Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Steuerberater, die Familienkasse oder Krankenkasse nicht ersetzen.